image_pdfimage_print

Aus den bisherigen Recherchen habe ich einen völkerrechtlich wichtigen Vertrag gefunden, in der Deutschland als Gebiet der Deutschen beschrieben wird und in dem Deutschland wie es am 01.01.1792 bestand, wieder einzurichten ist.

Der Erste Pariser Frieden wurde mit dem Friedens- und Freundschafts-Tractat in Paris am 30. Mai 1814 nach dem Sturz Napoleons I. (11. April 1814) geschlossen und am 31. Mai 1814 ratifiziert. Er beendete vorläufig die Koalitionskriege, die auch als Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 und 1815 bezeichnet werden. Zudem wurden koloniale Besitzungen neu geregelt.
Ich zitiere: http://www.staatsvertraege.de/Frieden181…1814-i.htm auch zu finden unter:
https://nationalstaat-deutschland.de/einheit/erster-pariser-frieden-1814-15/

Friedens- und Freundschafts-Tractat zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, und Allerhöchst Ihren Alliirten einer Seits, dann Seiner Majestät dem Könige von Frankreich und Navarra anderer Seits.
Geschlossen zu Paris am 30. und ratificirt am 31. May 1814

Im Nahmen der allerheiligsten Dreyeinigkeit !
III. Artikel  Auf der Seite von Belgien, Deutschland, und Italien, wird die alte Gränze, so wie sie am 1. Januar 1792 bestand, von der Nordsee zwischen Dünkirchen und Nieuport, bis an das mittelländische Meer zwischen Cagres und Nizza mit folgenden Berichtigungen wieder hergestellt:
1. Im Departement von Jemappes bleiben die Cantons von Dour, Merbes le Chateau, Beaumont und Chimay, bey Frankreich; die Demarcations-Linie geht da, wo sie den Canton von Dour berührt, zwischen diesem und den Cantons von Boussu und Patürage, und weiterhin zwischen dem von Merbes le Chateau und denen von Binch und Thuin.
5. Da die Festung Landau vor dem Jahre 1792 einen isolirten Punct in Deutschland bildete, so behält Frankreich jenseits seiner alten Gränze einen Theil der Departements vom Donnersberge und Nieder-Rhein, um diese Festung und ihren Bezirk mit dem übrigen französischen Gebiethe zu verbinden. Die neue Gränze geht von dem Puncte ab, wo nahe bey Ober-Steinbach (welches außerhalb der Gränze Frankreichs bleibt) die Gränze zwischen dem Departement der Mosel und dem des Donnersberges, das Departement des Nieder-Rheins berührt, folgt der Linie, welche die Cantons von Weißenburg und Bergzabern (auf der Seite von Frankreich) von den Cantons von Pirmasens, Dahn und Anweiler (auf der Seite von Deutschland) trennt, bis auf den Punct, wo diese Demarcation nahe bey dem Dorfe Villmersheim den alten Bezirk der Festung Landau berührt. Von diesem Bezirke, der so bleibt, wie er im Jahre 1792 war, folgt die neue Gränze dem Arm der Queich, welcher nachdem er diesen Bezirk bey Queichheim (welches Frankreich verbleibt) verlassen hat, unweit der (ebenfalls zu Frankreich gehörenden) Dörfer Merlenheim, Knittelsheim, und Belheim fließt, bis an den Rhein, der von da an die Gränze zwischen Frankreich und Deutschland ausmacht.

Die verbündeten Höfe versichern Frankreich den Besitz des Fürstenthums Avignon, der Grafschaft Venaissin, der Grafschaft Mümpelgard und aller in der oben beschriebenen Gränze eingeschlossenen, ehemals zu Deutschland gehörigen Gebiethe, sie mögen nun vor oder nach dem 1. Januar 1792 Frankreich einverleibt worden seyn. Die contrahirenden Mächte behalten sich wechselseitig die unbeschränkte Freyheit vor, jeden Punct ihres Gebieths, so sie es zu ihrer Sicherheit rathsam finden, zu befestigen.
…………………………………………………………

Somit ist die völkerrechtliche gebrauchte Bezeichnung für das Heimatgebiet der Deutschen auch zu Zeiten der Französischen Revolution „Deutschland“ bzw. seit dem 01. Januar 1792 in Anwendung. Das wäre dann die Zeit des Heilig Römischen Reiches, das es bis 1806 gab.

Ich zitiere hierzu eine passende Erklärung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R…ches_Reich
Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Imperium Romanum oder Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Spätmittelalter bis 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren.
…………………………….

Zum Zeitpunkt des Staatsvertrage am 30.05.1814. gab es folgende Staatsform auf dem Heimatgebiet der Deutschen

Die Deutsche Bundesakte war ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. Sie wurde am 8. Juni 1815 während des Wiener Kongresses verabschiedet und schließlich am 10. Juni 1815 von den Bevollmächtigten von 39 Staaten unterzeichnet. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschlossen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. In den Artikeln 53 bis 63 war sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. Erst mit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 ist die Deutsche Bundesakte außer Kraft getreten.

Darum hatte für Deutschland auch der Kaiser von Österreich unterzeichnet

Somit ist die völkerrechtliche gebrauchte Bezeichnung für das Heimatgebiet der Deutschen auch zu Zeiten der Französischen Revolution „Deutschland“ bzw. seit dem 01. Januar 1792 in Anwendung. Das wäre dann die Zeit des Heilig Römischen Reiches, das es bis 1806 gab.

Nun schauen wir, wo wir beim Aufbau Deutschlands bzw. Deutschland im Deutschen Reich diese Bezeichung wieder finden.

Betrachten wir hier auch die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849, die von der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung (heute neu mutiert in die Verfassungsgebende Versammlung) herausgegeben wurde, allerdings nie in Kraft trat.

Zur Paulskirchenverfassung

https://verfassung-deutschland.de/paulskirchenverfassung/index.htm
In dieser Verfassung wird sehr wohl der Begriff Deutschland gekannt. Ich zitiere Artikel 6: Die Reichsgewalt ausschließlich übt dem Auslande gegenüber die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten aus. Was hier sehr schön zu verstehen ist, daß man damals schon den Unterschied von Deutschland und den einzelnen Bundeststaaten kannte. Diese nie in Kraft getretene Verfassung ist interessant zu studieren.

Schauen wir nun auf die Lösung, aller damaligen Probleme in Europa

Da wäre die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 zu finden unter:
https://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/bundesverfassung/
(In dieser Verfassung wurde der Name Deutschland nicht erwähnt, da noch die Südstaaten in einem Südeutschen Bund vereint waren)
Als Süddeutscher Bund (auch Südbund) wurde 1866–1869 die Idee bezeichnet, dass die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt einen Staatenbund gründen. Von dieser Möglichkeit sprach Artikel 4 des Prager Friedens nach dem Deutschen Krieg von 1866 (wörtlich: „in einen Verein zusammentreten“). Wegen Uneinigkeit untereinander machten die betreffenden süddeutschen Staaten davon jedoch keinen Gebrauch.
Die süddeutschen Fürsten wenden sich nach 1866 aus Furcht vor einer Einvernahme durch Österreich und Frankreich und aus wachsendem Interesse an Deutschland von Frankreich und Österreich ab.
………………………………………

Die Verfassung des Deutschen Bundes (oder Novemberverfassung) war die Verfassung des deutschen Nationalstaates zu Beginn des Jahres 1871. Es handelte sich um eine überarbeitete Version der Verfassung des Norddeutschen Bundes; sie ist nicht zu verwechseln mit den Bundesgrundgesetzen des 1815 gegründeten Deutschen Bundes.

In dieser Verfassung wird unmißverständlich zu erkennen sein, welche Rolle Deutschland inne hat und welche Rolle das Deutsche Reich einnimmt. Schon an dieser Stelle möchte ich erwähnt haben, daß Deutschland international das Heimatland der Deutschen in seinen Grenzen ist, wie dies am 31. Juli 1914 bestand.
Die Bundessstaaten sind teilsouveräne Staaten des Nationalstaates Deutschland. Deutschland selbst ist eine Nationalstaat im Deutschen Reich mit seinen Schutzgebieten und dem Reichsland Elsaß-Lothringen. Die Reichsgesetze gehen vor alle National- und Bundesstaatengesetze.

Entscheidende Fakten die Sie selbst feststellen können

https://verfassung-deutschland.de/

– Das Bundesgebiet besteht aus Staaten….

– Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor ….

– Für ganz Deutschland besteht ein …..

– Die Beaufsichtigung Seitens des Reiches ….

– Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch …..

– Absatz 3 / Friedensverträge und Verträge …..

– Deutschland bildet ein Zoll- und Handelsgebiet ….

– …… im Interesse der Vertheidigung Deutschlands …..

-.….. zum Zwecke der Vertheidigung Deutschlands …..

Und dann gibt es in Deutschland irgendwelche Gemeindegründer oder Freistaat-bzw. Bundesstaattrolle, die da behaupten Deutschland wäre ein Erfindung der Nazis oder Deutschland gibt es nicht. Solange der Nationalstaat durch Parteien, Patrioten und Homo sapiens „Mensch“ verweigert wird, ist die Souveränität Deutschlands friedlich nicht möglich.

Wenn wir nun das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wortwörtlich deuten, dann ergeben sich einige Fragen:
a) Kann man zum „Nationalstaat Deutschland“ die Reichsangehörigkeit erwerben?
b) Wie müßte sich die die Angehörigkeit zu Deutschland bezeichnen lassen?
d) Gilt nun seit 1914 die Staatsangehörigkeit nur noch für Deutschland?
e) Welche Staatsangehörigkeit haben wir, wenn es keine Bundesstaate gibt?
f) Wie können unmittelbare Reichsangehörige zu Staatsangehörigen werden?
g) Wie kommen wir aus der Staatenlosigkeit heraus, wenn wir das Reichsrecht nicht anwenden bzw. ablehnen. Noch klarer, wenn wir die Verfassung verleugnen, aber vom Deutschen Reich reden.

Nun schauen wir, wo wir beim Aufbau Deutschlands bzw. Deutschland im Deutschen Reich diese Bezeichung wieder finden.

Betrachten wir hier auch die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849, die von der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung (heute neu mutiert in die Verfassungsgebende Versammlung) herausgegeben wurde, allerdings nie in Kraft trat.

Zur Paulskirchenverfassung

https://verfassung-deutschland.de/paulskirchenverfassung/index.htm
In dieser Verfassung wird sehr wohl der Begriff Deutschland gekannt. Ich zitiere Artikel 6: Die Reichsgewalt ausschließlich übt dem Auslande gegenüber die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten aus. Was hier sehr schön zu verstehen ist, daß man damals schon den Unterschied von Deutschland und den einzelnen Bundeststaaten kannte. Diese nie in Kraft getretene Verfassung ist interessant zu studieren.

Schauen wir nun auf die Lösung, aller damaligen Probleme in Europa

Da wäre die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 zu finden unter:
https://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/bundesverfassung/
(In dieser Verfassung wurde der Name Deutschland nicht erwähnt, da noch die Südstaaten in einem Südeutschen Bund vereint waren)
Als Süddeutscher Bund (auch Südbund) wurde 1866–1869 die Idee bezeichnet, dass die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt einen Staatenbund gründen. Von dieser Möglichkeit sprach Artikel 4 des Prager Friedens nach dem Deutschen Krieg von 1866 (wörtlich: „in einen Verein zusammentreten“). Wegen Uneinigkeit untereinander machten die betreffenden süddeutschen Staaten davon jedoch keinen Gebrauch.
Die süddeutschen Fürsten wenden sich nach 1866 aus Furcht vor einer Einvernahme durch Österreich und Frankreich und aus wachsendem Interesse an Deutschland von Frankreich und Österreich ab.
………………………………………

Die Verfassung des Deutschen Bundes (oder Novemberverfassung) war die Verfassung des deutschen Nationalstaates zu Beginn des Jahres 1871. Es handelte sich um eine überarbeitete Version der Verfassung des Norddeutschen Bundes; sie ist nicht zu verwechseln mit den Bundesgrundgesetzen des 1815 gegründeten Deutschen Bundes.

In dieser Verfassung wird unmißverständlich zu erkennen sein, welche Rolle Deutschland inne hat und welche Rolle das Deutsche Reich einnimmt. Schon an dieser Stelle möchte ich erwähnt haben, daß Deutschland international das Heimatland der Deutschen in seinen Grenzen ist, wie dies am 31. Juli 1914 bestand.
Die Bundessstaaten sind teilsouveräne Staaten des Nationalstaates Deutschland. Deutschland selbst ist eine Nationalstaat im Deutschen Reich mit seinen Schutzgebieten und dem Reichsland Elsaß-Lothringen. Die Reichsgesetze gehen vor alle National- und Bundesstaatengesetze.

http://verfassung-deutschland.de/
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel1 ((Das Bundesgebiet (Deutschland) besteht aus (Bundes)Staatem …….))
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel2 (Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor ….)
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel2 (Für ganz Deutschland besteht ein …..)
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel4 (Die Beaufsichtigung Seitens des Reiches ….)
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel5 (Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch …..)
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel11 (Absatz 3 / Friedensverträge …..)
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel33 (Deutschland bildet ein Zoll- und Handelsgebiet ….)
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel41 (……Vertheidung Deutschlands …..)
http://verfassung-deutschland.de/#Artikel47 (……Vertheidung Deutschlands …..)

Und dann gibt es in Deutschland irgendwelche Gemeindegründer oder Freistaat-bzw. Bundesstaattrolle, die da behaupten Deutschland wäre ein Erfindung der Nazis oder Deutschland gibt es nicht. Solange der Nationalstaat durch Parteien, Patrioten und Homo sapiens „Mensch“ verweigert wird, ist die Souveränität Deutschlands friedlich nicht möglich.

Wenn wir nun das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wortwörtlich deuten, dann ergeben sich einige Fragen:
a) Kann man zum „Nationalstaat Deutschland“ die Reichsangehörigkeit erwerben?
b) Wie müßte sich die die Angehörigkeit zu Deutschland bezeichnen lassen?
d) Gilt nun seit 1914 die Staatsangehörigkeit nur noch für Deutschland?
e) Welche Staatsangehörigkeit haben wir, wenn es keine Bundesstaate gibt?
f) Wie können unmittelbare Reichsangehörige zu Staatsangehörigen werden?
g) Wie kommen wir aus der Staatenlosigkeit heraus, wenn wir das Reichsrecht nicht anwenden bzw. ablehnen. Noch klarer, wenn wir die Verfassung verleugnen, aber vom Deutschen Reich reden.

 

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichsamt des Innern